IDD beim Thema Weiterbildung eine Verhöhnung des Berufsstandes

6.7.2018 – Immer noch nicht ist geklärt, was überhaupt als Weiterbildung anerkannt wird. Gleichwohl bestätigt die Initiative „gut beraten” weiterhin fröhlich Weiterbildungszeiten für reine Produktschulungen, die „der Schüler” auf seinem Zweitcomputer neben seiner Arbeit mitlaufen lassen kann.

Es wird der Eindruck erweckt, als erfülle das fleißige Sammeln von „Zeiten” die Vorgaben, die aber noch gar nicht abschließend definiert sind. So behalten offenbar auf jeden Fall alle, die – wie so beschrieben – verfahren, ihre Anerkennung nur, weil sie sich in die Werbeveranstaltungen der Produktgeber eingeloggt haben.

Obwohl ich mich seit über 30 Jahren ständig deutlich über dem geforderten Zeitniveau von 15 Stunden weiterbilde – durch Präsenz- und Web-Seminare, aber zum Beispiel auch durch tägliches Lesen von Fachorganen und Büchern – könnte mir nach dem Willen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Initiative „gut beraten” am Ende eine Infragestellung meiner Zulassung drohen.

Die IDD ist in der jetzigen Form zum Thema Weiterbildung eine einzigartige Verhöhnung meines Berufsstandes!

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Vertriebsmitarbeiter verfehlen IDD-Weiterbildungs-Vorgaben”.

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IDD · Vertriebsmitarbeiter
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