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Hotelübernachtung und Gastronomieaufenthalt einfach als Ordnungswidrigkeit verbieten

5.3.2021 – Es wäre gar nicht erforderlich gewesen, Hotels für Touristen, Privatreisende und alle anderen außer Geschäftsreisenden zu schließen oder den Betrieb von Gaststätten zu untersagen. Denn es hätte ausgereicht, einfach den Betreffenden die Übernachtung in Hotels oder den Aufenthalt in Gaststätten zu verbieten, als Ordnungswidrigkeit. Genau wie das Parken im Parkverbot oder das Überfahren der roten Ampel.

Dies versehen mit einem hohen Bußgeld und der Verpflichtung für Betreiber, solche Personen dem Ordnungsamt unverzüglich zu melden. Damit ihnen gleich noch durch die Ordnungshüter am Tisch das Besteck aus der Hand gerissen wird oder sie polizeilich zur Feststellung der Personalien aus dem Hotelbett geholt werden können und bis zur Abreise arrestiert bleiben. Denn dass sie sich anschließend den Rest der Nacht mit anderen Betroffenen unter der Brücke versammeln, kann man ja auch nicht wollen.

Dann wäre keine Gaststätte und kein Hotel offiziell geschlossen – lediglich die Gäste würden ausbleiben. Was ja hinsichtlich der Touristen, die derzeit nicht ins Ausland reisen, ebenso der Fall ist – die nicht geschlossenen Touristen-Hotels bleiben einfach deshalb leer. Man sperrt ja auch die Parkverbotszonen nicht sämtlich mit Ketten ab, sondern verbietet dort das Parken einfach durch ein Schild. Und damit gäbe es dann auch gar kein Problem für die Betriebsschließungs-Versicherer.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Betriebsschließung: Entschädigung für Hotels problematisch”.

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Berufsaufgabe · Private Krankenversicherung
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