18.7.2011 – Vermutlich exakter und für den Kunden einleuchtender wäre eine Berufsbezeichnung „Honorarvermittler" statt „...berater".
Dieser könnte gleichberechtigt neben dem Makler stehen, vor allem dann, wenn möglichst alle Versicherungen neben Courtagetarifen auch kostenfrei kalkulierte anbieten würden (müssten?). Dürfte dann ein Vermittler dem Kunden (!) jeweils freistellen, ob dieser Provision über den Produktpreis oder lieber ein separates Honorar bezahlen wolle, wäre doch allen, vor allem aber den Kundeninteressen, gedient.
Qualifizierungs- und zulassungsseitig wäre keine unterschiedliche Handhabung erforderlich, wenn man mit einer Zulassung beide Modelle anbieten dürfte. Bedauerlich, daß diese naheliegende, unkomplizierte und vor allem ideologiefreie Lösung so schwer zu fallen scheint.
Einen fairen Wettbewerb nicht fördern würde indes ein Verrechnungsmodell, in welchem Provisionen mit erhaltenen Honoraren verrechnet werden dürften. Eine Vermischung beider Vergütungssysteme sollte ebenso unterbleiben, wie ein Vermittler nicht beides vereinnahmen darf. Da bekanntlich Großvertriebe aufgrund ihrer Marktmacht zum Teil bis zu doppelt so hohe Courtagen erhalten wie ungebundene kleinere Maklerunternehmen, wäre anderenfalls einem massiven, den Kundeschutzinteressen kaum dienendem Verdrängungswettbewerb Tor und Tür geöffnet.
Till Osenberg
zum Artikel: „Ungeahnte Folgen unklarer Begriffe”.
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