Honorarberatung!

13.9.2002 – Über Honorarberatung wird seit vielen Jahren immer wieder geredet, ohne einen wirklichen Durchbruch zu erreichen. Dies ist verständlich, weil die von Herrn Heinneccius/ Sineus AG dargestellte Beratung in Wirklichkeit ein Honorarvertrieb ist.

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So muss im Bereich Versicherungen zum Beispiel in jedem Fall ein Vertrag abgeschlossen werden, sonst schuldet der Kunde kein Honorar. Mit den Nettotarifen geraten die Honorarberater schnell in die Sackgasse, weil es häufig kostengünstigere, aber mit Provisionen/ Courtagen belegte Verträge gibt.

Braucht der Kunde einen Honorarberater, der vorher Schuster oder Verkäufer war? Nicht wirklich, aber einen qualifizierten Berater. Diesen hat er zum Beispiel im Versicherungsberater, dem einzigen Beruf, der eine umfassende Sachkundeprüfung ablegen muss.

Wer auf saubere, vom Vertrieb gänzlich losgelöste Art beraten will, dem steht der Beruf des Versicherungsberaters offen. Erst dann darf man sagen, neutral beraten zu können.

Rüdiger Falken, Versicherungsberater

rfalken@kanzlei-falken.de

 

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