Hoffentlich spricht sich das nicht so schnell herum

11.12.2001 – Herrn Meyer als ehemaliger Mitarbeiter der Allianz wird dieses wohl wie Öl „runtergehen“. Anscheinend gönnt niemand einem Vermittler die Abschlussprovision.

Wenn ein Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen wird, kann man als Vermittler sicherlich eine längere Laufzeit einplanen. Wenn nun ein Kunde davon ausgeht, dass er bei einem Jahresbeitrag von 5.000 DM im ersten Jahr kündigen möchte und nun 4.999 DM zurückerhalten will, war so ein Vertrag sicher das falsche Produkt.

Was der BdV nun provoziert, kann ich nicht nachvollziehen. Hoffentlich spricht sich das nicht so schnell herum und eine große Anzahl von Kunden kündigt Verträge, vielleicht sogar mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente.

Eine Lebens- oder Rentenversicherung ist schließlich keine Kapitalanlage, sondern ein Pendant, bzw. als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Erfahrung hat doch auch gezeigt, dass viele Verbraucherberatungen von Kündigungen abraten, da es sich in der Regel wegen eines geringen Rückkaufswertes nicht lohnt, den Vertrag aufzuheben. Bei Anlagen, die kurzfristig verfügbar sind, sollte sich der BdV einmal fragen, wie viel Kapital davon tatsächlich für die Altersvorsorge zur Verfügung steht.

Im übrigen errechnet sich eine Ablaufleistung eines Versicherers nicht nur aus den Abschlusskosten.

Stefan Gaese

sgaese@mkc-pb.de
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