23.10.2020 – Serös ist was anderes. Entweder ein Versicherter hat Anspruch auf die versicherten Leistungen oder er hat es nicht. Es kann nicht angehen, dass Einzelvereinbarungen zur Schadensregulierung führen und die kleinen Gastwirte lässt man in der Luft hängen, weil sie das Risiko einer Klage scheuen.
Als nächstes hat der Bayrische Hof, München, sechs Millionen Schadenersatz bei der Allianz angemeldet. Vermutlich wird auch hier eine außergerichtlich Einigung erzielt.
So geht das einfach nicht. Ich hoffe, dass über den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband gegen die jeweiligen Versicherungsunternehmen eine Sammelklage eingereicht wird.
Otto Tegethof
zum Artikel: „Betriebsschließungs-Schutz: Erneut unterliegt ein Versicherer”.
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