Hochwasserkatastrophe- kein Fall für die DBV!

28.8.2002 – Herr Griffel von der DBV scheint seinen Vertriebspartnern mehr als nur unzureichende Informationen zur Hochwasserkatastrophe zur Verfügung zu stellen und ich frage mich, inwieweit dieser Herr eine juristische Ausbildung genossen hat.

Zumindestens scheint Herr Griffel Klagen billigend in Kauf zu nehmen. Ich finde die Vertriebsinformation an den Außendienst nicht nur lächerlich, sondern zugleich auch unlauter. Glaubt die DBV allen Ernstes, dass durch das aufgrund der Hochwasserwarnungen und den zu erwartenden Pegelständen eine Unvorhersehbarkeit  der Elementarbedingungen nicht mehr gegeben ist?

Für mich als Versicherungsnehmer (zum Glück nicht bei der DBV) und Mitarbeiter bei einem Makler würde dies also bedeuten, wenn in den Nachrichten wiederholt von starken Regenfällen die Rede ist und diese Regenfälle zu einer Überflutung führen würden, dann keine Deckung gegeben ist (selbst wenn ich im Vorfeld schadenmindernde bzw. -verhütende Maßnahmen vorgenommen habe)!

Dies ist nichts als der pure Versuch, unwissende Versicherungsnehmer hinters Licht zu führen und sich unsauber aus der Affäre zu ziehen. Eine Vorhersehbarkeit der Schadenereignisse kann nicht gegeben sein, wenn, innerhalb eines kurzen Zeitraumes, erhöhte Pegelstände erwartet werden.

Vielmehr muss die Unvorhersehbarkeit über einen längeren Zeitraum gegeben sein. Deutsche Gerichte haben, wenn auch leider nicht speziell zur Elementardeckung, vergleichbare Urteile ausgesprochen. Entscheidend ist vielmehr die Tatsache, ob dieses Ereignis unerwartet und nicht plötzlich eingetreten ist.

Wenn ich mich recht entsinne, haben selbst einschlägige Klimaforscher dieses Ereignis in der gesamten Bandbreite nicht vorhersehen können. Wie soll dies dann der normale Bürger? Heißt also im Umkehrschluss folgendes: „ In Aachen hat es vergangenes Jahr bzw. im Raum Heinsberg hat es dieses Jahr ein Erdbeben gegeben. Für diese Regionen besteht grundsätzlich keine Deckung mehr, da aufgrund der Verschiebung der Kontinentalplatten ein mögliches Erdbeben zu erwarten ist.“

In den Nachrichten hat es in den letzten Tagen verstärkt Meldungen über starke Regenfälle gegeben. Wenn nun der Keller überflutet ist, besteht auch hier keine Deckung. Immerhin ist dies vorhersehbar. Sehr geehrter Herr Griffel: „ Wenn doch alles so vorhersehbar ist, warum hat die DBV überhaupt Elementarrisiken in dieser Region gezeichnet?“

Aber zu diesem Zeitpunkt wußten Sie ja wahrscheinlich, dass die DBV so oder so keine Schäden korrekt reguliert. Insofern gab es auch kein versicherungstechnisches Risiko. Ich hoffe sehr im Sinne des Versicherungskollektivs, dass auch nur einer gegen eine solche Frechheit und Unsinnigkeit klagt.

Die Entscheidung des Gerichtes steht im Vorfeld bereits fest und die DBV hat bewiesen, dass sie ihrem schlechten Ruf gerecht wird.

Stephan Schießberg

cheesie@netcologne.de

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Assistance · Ausbildung · Außendienst · Elementarschaden · Mitarbeiter · Ranking · Werbung
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