Hinweise zur „Schweren Krankheiten Vorsorge“

24.6.2002 – Bitte erlauben Sie uns zum Artikel Dread Disease-Leistung wird abgestuft auf folgende Punkte hinzuweisen:

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1. Hautkrebs

Der Hinweis auf die Ausschlüsse bei Krebserkrankungen bzgl. Hautkrebs und Gebärmutterhalskrebs ist grundsätzlich richtig.

Es ist jedoch zu beachten, dass die nicht versicherten Krebserkrankungen Anfangstadien dieser Arten betreffen und im Regelfall folgenlos beseitigt werden können. Daher handelt sich bei diesen Stadien der Krebserkrankung gerade nicht um schwere Erkrankungen.

2. Teilzahlungen

Hinsichtlich der Ausführungen zu möglichen Teilzahlungen müssen wir darauf hinweisen, dass eine Teilzahlung „bei vollständigem und dauerhaftem Verlust der Funktion eines Armes oder Beines bzw. nicht wiederherzustellender Abtrennung eines Armes oder Beines oberhalb des Hand- oder Fußgelenks“ erfolgt.

Der Unterschied zur Hauptleistung in Nr.16 der Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen besteht darin, dass lediglich ein Arm oder Bein nicht mehr funktionsfähig bzw. abgetrennt ist (statt zweier Arme oder Beine bei der Hauptleistung).

In beiden Fällen muss der Verlust der Funktionsfähigkeit bzw. Abtrennung aber oberhalb des Hand- oder Fußgelenkes bestehen. Insofern besteht diesbezüglich ein Missverständnis.

Zu beachten ist aber stets, dass es um die Absicherung im Falle „schwerer Krankheiten“ geht.

3. mitversicherte Kinder

Wir wollen außerdem auf die umfassende Regelung bzgl. automatisch mitversicherter Kinder der versicherten Personen hinweisen.

In diesem Umfang (es ist lediglich die schwere Krankheit „Abhängigkeit von einer dritten Person“ ausgeschlossen) ist diese Regelung auf dem deutschen Markt neuartig.

4. 15 Jahre Erfahrung

Zuletzt  ist auch darauf hinzuweisen, dass die Canada Life Gruppe in Irland seit 15 Jahren mit Dread Disease als Marktführer präsent ist.

Es besteht daher eine erhebliche Erfahrung hinsichtlich der Abwicklung von Schadenfällen, die regelmäßig in Deutschland noch nicht existiert, da derartige Produkte erst zu kurze Zeit auf dem Markt sind.

Peter Krames

Legal Counsel

Canada Life Assurance Europe Ltd. (CLE)

peter.krames@canadalife.ie

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