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Hier wird sinnloser Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt

23.5.2018 – Die Urteile sind völlig korrekt. Und genau so ist es. Hier wird sinnloser Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt.

Ein Arbeitgeber sollte dabei gut bedenken, welchen Preis er dafür bezahlt, wenn er ständige Erreichbarkeit von seinem Mitarbeiter verlangt. Die Kosten dafür sind deutlich höher, als wenn er seinen Mitarbeiter in seiner Freizeit an der langen Leine lässt, denn: Wenn sich sein Mitarbeiter während des Erholungsurlaubs nicht erholen kann und sich unter Druck fühlt, weil er ständig erreichbar sein muss, dann holt er sich seine „freien Tage” eben vom Arzt, um sich ohne Druck zu erholen. Und dann ist er auch nicht verpflichtet, seinem Arbeitgeber per Anruf zu folgen, selbst wenn in diesen Fällen zugunsten des Arbeitgebers geurteilt worden wäre.

Wie kann man als Arbeitgeber nur so naiv sein, die Herausgabe der Mobilummer seiner Mitarbeiter gerichtlich geltend zu machen? Das weiß doch jeder, dass dieser Schuss nach hinten losgeht, wie hier bestätigt. Jeder mit normalem Menschenverstand sollte wissen, dass man seine private Mobilfunkummer niemandem preisgeben muss, auch nicht seinem Arbeitgeber.

Normaler Menschenverstand scheint jedoch unter Arbeitgeberkreisen nicht gerade die Regel zu sein, wie dieser Beitrag eindeutig zeigt.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Immer erreichbar für den Chef?”.

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