Hier fehlt die „Korrekturlesung”

5.7.2019 – Ich frage mich allen Ernstes, wie ein Versicherungs-Unternehmen seine Pressestelle mit derartigen Aussage auf die Öffentlichkeit loslassen kann. Hier fehlt doch ganz offensichtlich die „Korrekturlesung” der Fachbereiche, Betrieb und Schaden.

Hier wurde erkennbar die Leistungsverpflichtung des Kraftfahrzeug-Versicherers gemäß seinen AKB und dem Gesetzestext des VVG vollständig vermischt.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Irritierende Warnung vor Verlust des Versicherungsschutzes”.

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Versicherungsvertragsgesetz
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