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Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine Revision

12.3.2018 – Das Urteil ist aus unserer Sicht lebensfremd. Selbstverständlich trifft die besondere Wertschätzung auch auf unfallfreie E-Bikes zu – zumal, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Spätfolgen durch den Unfall kommen kann. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine Revision.

Oliver Ginsberg

o.ginsberg@tetrateam.de

zum Artikel: „Streit um Neuwertentschädigung”.

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