WERBUNG

Hier besteht für Versicherer Handlungsbedarf

19.10.2020 – Das mag juristisch völlig korrekt sein – ist aber lebensfremd von seiten des Versicherers. Wenn der technologische Fortschritt von den Gesellschaften nicht eingepreist wird, ist es am Ende wieder der Kunde, der da das Nachsehen hat.

Damit wird nur die allgemeine Meinung der Bürger zementiert, dass Versicherungen eh nicht zahlen. Hier ist ein schnelles und deutliches Umdenken seiten der Versicherer mehr als nötig.

Auch wenn diese Schadensart die Prämie ein Stück nach oben treibt, ist der Kunde durchaus dazu bereit sowas mit zu zaheln, wenn er ein entsprechnedes Fahrzeug hat. Also liebe Versicherer – Handlungsbedarf!

Bernd k

roneKronndukrone@gmx.de

zum Artikel: „Unter welchen Umständen ist ein Fahrzeugaufbruch versichert?”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe