14.11.2017 – Auch ich kann dieser Argumentation beim besten Willen nicht folgen. „Objektiv” und „unabhängig” sollte man eigentlich aus seinem Wortschatz streichen. Wer erfüllt denn diese Kriterien? Bei genauer Auslegung der Worte niemand, kein (zumeist selbsternannter) Verbraucherschützer, nicht einmal ein Gutachter. Der überdies selten bis gar nicht darlegt, wer ihn eigentlich in welcher Höhe bezahlt und ob er von widerstrebenden, vielleicht auch widerstreitenden Interessenten zugleich vergütet wird.
Der Vorteil des Offline-Maklers liegt in seiner Kompetenz, die ihm einen methodischen Zugang zu den Tarifen des Marktes ermöglicht. Dies auch, weil er viel Zeit für Marktbeobachtung, Analysenerstellung und passgenauer Erarbeitung von Angeboten aufwendet.
Hehre Worte von Objektivität und Unabhängigkeit, die kein Mensch in seinem Beruf – welchen er auch immer ausübt – erfüllen kann, sollten wir nicht verwenden. Es scheint auch nur von dem benannten Kernproblem ablenken zu sollen: Dass nämlich Online-Makler (einer ganz besonders) es geschafft haben, dem Verbraucher vorzugaukeln, sie wären altruistische Vergleichsportale.
Dr. Daniel Sodenkamp
zum Leserbrief: „Vergütung durch Provisionen werden noch mehr als ohnehin in Frage gestellt”.
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