Hauptsächlich stand der Sicherungsbedarf in der Kritik

1.7.2022 – Hauptsächlich stand der Sicherungsbedarf in der Kritik, der oft sogar alle Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren aufgebraucht hat. Der monatlich zeitnahe Bezugszins für den Sicherungsbedarf lag lange weit unter dem nach Durchschnittswerten der Vergangenheit berechneten Referenzzins für die Zinszusatzresereve und war 2020 sogar leicht negativ.

Dies hat infolge deren Differenz zu einem hohen Sicherungsbedarf geführt. Doch im Mai 2022 stieg der Bezugszins schon auf 1,86 Prozent, während der Referenzzins noch bei 1,57 Prozent lag.

Derzeit also gibt es wegen der höheren Bezugsbasis für den Sicherungsbedarf gegenüber der Zinszusatzreserve gar keinen Sicherungsbedarf mehr. Die Bewertungsreserven auch aus festverzinslichen Papieren werden daher nun nicht mehr um einen Sicherungsbedarf vermindert.

Allerdings wird sich darüber niemand lange freuen können, denn es ist absehbar, dass mit steigendem Marktzins bald gar keine Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren mehr vorhanden sein werden. Dann werden bald stille Lasten daraus die Bewertungsreserven aus übrigen Kapitalanlagen wie etwa Aktien und Immobilien auch aufzehren. Mit der Folge, dass es in einiger Zeit insgesamt gar keine Bewertungsreserven mehr gibt, an denen überhaupt noch eine Beteiligung erfolgen könnte.

Dann braucht man sich über deren verursachungsorientierte Verteilung auch nicht mehr zu streiten. Das Problem hat sich dann sprichwörtlich in Luft aufgelöst.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Bleibt die Intransparenz, wird sich an den derzeitigen Verteilungsmaßstäben nichts ändern”.

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Private Krankenversicherung · Zinszusatzreserve
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