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Hat Herr Schießberg recht ?

29.8.2002 – Die Zuschrift des Herrn Schießberg zum Artikel „ von kulant bis panisch“ zeugt von wenig Sachkenntnis bezüglich der Schadenregulierungspraxis der DBV-Winterthur. Wahrscheinlich ist die geschäftliche Zusammenarbeit so gering, dass er auch keine praktische Erfahrungen besitzt.

Ansonsten würde er nicht so überheblich über den schlechten Ruf der DBV reden ! Außerdem frage ich mich, ob Herr Schießberg den vollständigen Text des Briefes von Herrn Dir. Griffel kennt. In diesem Brief wird ausschließlich vom Versicherungsschutz für  „neue“ Risiken gesprochen, nicht aber von der Regulierung versicherter Schäden.

Natürlich kann man mit juristischem Wissen glänzen, wenn man will. Dann sollte man aber auch in der Lage sein, einen Brief richtig und wortgetreu zu lesen!

Norbert Rahn

norbert.rahn@web.de

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Darlehen · Rechnungszins · Regulierung · Storno · Vermögensberater · Versicherungsaufsicht
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