Gute Lobbyarbeit ist etwas wert

29.1.2018 – Ärzte haften sehr stark für ihre Behandlung. Wenn ein Patient nicht korrekt aufgeklärt wurde und deshalb seine Zustimmung zur Behandlung unwirksam ist, stellt die Arztbehandlung sogar eine strafbare Körperverletzung dar.

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Ob eine ins Detail gehende Aufklärung dem Patienten wirklich nützt, ist indes fraglich: Ich kenne den Fall eines Arztes in einer Uniklinik, der die Patienten sehr genau bis ins Detail aufgeklärt hatte. Davon wurde er entbunden, nachdem der dritte Patient in Folge sich daraufhin aus dem Fenster im 6. Stock gestürzt hatte.

Gute Lobbyarbeit ist natürlich auch etwas wert. Wäre es den Versicherungs-Vermittlern gelungen, dass ihrem Berufsstand das gleiche Ansehen und Vertrauen wie Ärzten und Richtern entgegengebracht wird, so würde die Politik doch gar nicht im inzwischen erreichten Umfang zur Regulierung der Versicherungs-Vermittlung geschritten sein. Dabei sind die Medienberichte über „Ärztepfusch” und Ähnliches weit zahlreicher und dramatischer als diejenigen über Falschberatung zu Versicherungen.

Es könnte daher am Umgang damit liegen: Es sind die Berufsverbände der Ärzte und die Arztkollegen selbst, die hier den Patientenfall aktiv aufgreifen und so einen unberechtigten allgemeinen Vertrauensverlust gegenüber Ärzten verhindern. Hingegen zeigen die Lobbyvereine der Versicherungsvermittler hier große Zurückhaltung und überlassen das Feld Medien und Verbraucherverbänden sowie den Versicherern, die ebenso den Vermittler als Allein-Schuldigen darstellen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Warum müssen Ärzte keine Beratungsprotokolle erstellen?”.

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