8.8.2002 – Erst am 14.05.02 hatte das AG Sommerda (wo immer das sein mag) in einem ähnlichem Fall zu entscheiden (Az. 1 C 8/02). Es führte in seinem Urteil aus, dass bei Reparaturkosten bis zur Höhe von ca. 1.250 € ein Gutachten im Regelfall überhaupt unverhältnismäßig sei.
Das Thema Gutachten wird wohl immer ein Dauerbrenner bleiben. Wobei festzustellen ist, dass bei einem Hausrat- oder Gebäudeschaden in dieser Größenordnung (und auch darüber) niemand auf die Idee kommen würde, einen Sachverständigen zu beauftragen; auch dann nicht, wenn ein Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig ist.
Warum aber dann bei einem Kfz-Schaden? Kfz-Werkstätten, die über die Schadenhöhe Auskunft geben können, gibt es fast an allen Ecken. Aber selbst Kfz-Werkstätten rufen gerne nach einem Gutachter; als könnten sie ohne ihn keinen Fahrzeugschaden reparieren.
Erwin Daffner
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