Gut beraten, gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen

13.6.2018 – Eine rückwirkende Krankmeldung begründet noch keinen ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters.

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Viele Arbeitnehmer melden sich zunächst für einen Tag ohne ärztliches Attest krank und warten die weitere Entwicklung ab. Bessert sich der Gesundheitszustand am nächsten oder übernächsten Tag nicht oder verschlimmert sich sogar, müssen sie zum Arzt gehen, der sie dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitunfähigkeit krankschreibt. Alles andere macht wenig Sinn, es ist daher ein absolut legitimes Vorgehen.

Aber wenn es so ist, dass eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung schon Zweifel aufkommen lässt, ist jeder Arbeitnehmer gut beraten, gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen, der sie dann gleich über mehrere Tage krankschreibt, auch wenn vielleicht schon ein Fehltag gereicht hätte. Hauptsache es kommen keine Zweifel auf wegen der rückwirkenden Krankschreibung.

Mit anderen Worten: Derjenige, der es gut mit seinem Arbeitgeber meint und nicht gleich zum Arzt rennt, um mehrere Tage zu fehlen, wird am Ende noch bestraft.

Und unabhängig von all dem: Die meisten Fehltage in den Unternehmen sind hausgemacht und vom Arbeitgeber und dessen Führungskräfte selbst verschuldet, wie auch dieser Beitrag eindeutig zeigt. Vielleicht sollte man einmal über Regressansprüche der Firma gegen die verantwortlichen führungsunfähigen Vorgesetzten nachdenken, zumindest da, wo es eindeutig ist, wie in diesem geschilderten Fall.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Wenn man sich nach Zoff mit dem Chef krankschreiben lässt”.

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