Grundsätzlich nur PHV mit entsprechender Klausel anbieten

27.8.2019 – Schäden durch deliktunfähige Personen: Man könnte den Gerichten eine Menge unnötiger Arbeit ersparen, indem man Familien mit Kindern (oder auch mit anderen deliktunfähigen Personen im Haushalt) grundsätzlich nur eine Haftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Deliktunfähigkeits-Klausel anbieten würde. Die Mehrkosten für den Einschluss dürften hier in keinem Verhältnis zu möglichen Schadenhöhen stehen.

Es sollte hier inzwischen jeder Versicherer einen passenden Tarif in seinem Programm vorhalten, so dass diese Streitigkeiten gar nicht erst entstehen müssten und die Gerichte wieder mehr Zeit für wirklich wichtige Entscheidungen beziehungsweise Urteile hätten.

Reiner Rewerts

Reiner.Rewerts@van-Ellen.com

zum Leserbrief: „Verursacher haftet sehr wohl”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Haftpflichtversicherung
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