Grundlage unserer Tätigkeit müsste komplett anders geregelt werden

29.10.2018 – Der Makler/Vermittler arbeitet nach kaufmännischen Prinzipien. Grundlage seiner Tätigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht (HGB). Fehlt diese und ist das aus den Erlöseingängen ersichtlich, bekommt er Ärger mit dem Finanzamt und wird letztendlich vom Markt genommen.

WERBUNG

Wird ihm die Möglichkeit zum Erreichen des Gewinnes per Gesetz entzogen und das auch noch durch Leute, die von seinen Steuern leben dann … fehlen mir die Worte.

Der Rechtsanwalt und der Steuerberater arbeiten eben nicht nach dem HGB. Sollte die Vergütung adäquat erfolgen, müsste auch die gesetzliche Grundlage unserer Tätigkeit komplett anders geregelt werden.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „BDVM für gestaffeltes Courtagesystem mit Stornohaftung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Steuern
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG