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Grenzt an Wahnvorstellungen

6.7.2017 – Bei Auszahlung einer Rentenversicherung muss der Versicherer eine Meldung an die Finanzbehörden vornehmen. Das Produkt ist also für Geldwäsche äußerst schlecht geeignet.

Von der Identifizierungspflicht sind aber auch alle Risikoversicherungen betroffen. Um hier eine Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zu vermuten, bedarf es nicht nur reger Phantasie sondern Wahnvorstellungen.

Alle, die im Direktvertrieb einen Abschluss tätigen, müssen jetzt vor Policenzustellung zwecks Identifizierung zu einem Postamt laufen. Ich kann langsam die Briten verstehen. Die wollen nicht von den Wahnsinnigen vom Kontinent mitregiert werden.

Wolfgang Bonk

wolfgang.bonk@europa.de

zum Artikel: „Verschärftes Geldwäschegesetz zwingt zum Handeln”.

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