Gleitender Übergang in die spätere absolute Altersarmut

16.2.2018 – Auch im Alter nach Rentenbeginn stellt sich für manche die Frage, wie sie jetzt leben sollen, da die Rente für den gewünschten Lebensstandard oder wegen unvorhergesehener Notfälle nicht reicht. Ich sehe immer wieder Fälle, in denen eine bedingungsgemäß nicht mehr rückkaufbare laufende Rente dann noch außerordentlich vom Versicherer abgefunden wird, weil der Kunde jetzt das Geld dringend braucht.

Der Grund dafür darf aber keine schwere Krankheit sein, die die erwartete Rentenzahldauer erheblich verkürzt, denn dies würde die kollektive Kalkulation der Rententarife stören. Die später damit noch geringere Rente wird dabei in Kauf genommen.

Auch gibt es wenige Investoren, die dem Rentner seine Rentenansprüche gegen Einmalzahlung abkaufen, nach medizinischer Prüfung. Für Nur-Rentner wird es schließlich auch schwerer, noch einen Bankkredit zu erhalten.

Auf diese Weise kann dann zum Beispiel auch der Termin des zwangsläufigen Verkaufs der selbstgenutzten Immobilie hinausgezögert werden, vielleicht gar erst notwendige Reparaturen oder ein altersgerechter Umbau erfolgen.

Ein gleitender Übergang in die spätere absolute Altersarmut statt eines sofortigen bei Rentenbeginn in eine relative Armut bezogen auf den bisherigen Lebensstandard ist eine Option, die durchaus erwogen wird. Auch für Rentner liegt der Gedanke nahe, dann besser zu leben, wenn man noch mehr davon hat.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Forderung, der Kunde möchte doch mal sparen, schmilzt dahin”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersarmut · Immobilie · Private Krankenversicherung · Rente · Senioren
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