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Gleich stehen bleiben, bis die Ampel grün wird

11.6.2018 – Zum „Schrittgeschwindigkeits”-Erfordernis: Da kann der Krankenwagen-Fahrer sein Sonderrecht fahren lassen und gleich stehen bleiben, bis die Ampel für ihn grün wird. Es gibt schon befremdliche Rechtsprechung.

Norbert Schneider

n.schneider@web.de

zum Artikel: „Wenn ein Rettungswagen zu schnell unterwegs ist”.

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