GKV spart Personal, indem andere arbeiten

3.8.2017 – „Zudem würden die privaten Krankenversicherer unwirtschaftlich arbeiten, heißt es weiter. So seien 60.000 Arbeitnehmer für 8,8 Millionen Privatversicherte zuständig, während die Techniker Krankenkasse bei 9,9 Millionen Versicherten mit 13.600 Beschäftigten auskommen würde.”

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat doch schlicht viele Aufgaben auf Kassenärztliche Vereinigungen (KV), Leistungserbringer und Arbeitgeber ausgelagert. Dort sind Hunderttausende mit diesen Aufgaben beschäftigt. So werden Arztabrechnungen von der KV und nicht bei der Krankenkasse geprüft.

Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungsanbieter müssen vorab selbst entscheiden, welche Behandlung sie in der GKV durchführen dürfen – sonst bekommen sie dafür gar nichts. Hilfsmittel-Lieferanten müssen die Zuzahlungen selbst einziehen und tragen dafür auch das Risiko. Mit den Krankenkassen müssen sie nach vorgegebenen Datensätzen unter Abzug der Zuzahlung abrechnen und sich dafür gegebenenfalls spezialisierter Datenverarbeitungs-Anbieter bedienen.

Krankenhäuser sind für die Einziehung der Zuzahlungen wie eine Behörde beliehen, müssen gegebenenfalls Verwaltungsakte dazu erlassen, Widerspruchsverfahren und Klagen vor den Sozialgerichten durchführen. Erst wenn es zur Vollstreckung kommt, ist die Krankenkasse wieder zuständig.

Anmeldung, Beitragsberechnung und Zahlung für die meisten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber selbst durchführen. Fehler dabei sind rasch strafbare Hinterziehung von Sozialabgaben. So spart die GKV Personal – indem andere arbeiten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Wie die Parteien zur privaten Krankenversicherung stehen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Personal · Private Krankenversicherung
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