Gewerbeordnung lesen und verstehen

22.12.2020 – Es iset immer wieder erstaunlich, wie Leserbriefschreiber rein rhetorische Fragen aufwerfen, weil sie die Tätigkeit und Aufgabe, also Praxis eines Versicherungsberaters nicht kennen.

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Zu uns kommen private, gewerbliche und industrielle Verbraucher, weil sie verunsichert sind über das Versicherungspaket, dass ihnen vermittelt wurde. In über 90 Prozent aller Fälle stellen wir fest, dass der Versicherungsschutz nicht bedarfsgerecht war. Und deshalb komme ich immer wieder zu dem Ergebnis, wenn es ein qualifizierter Versicherungsvermittler war, kann nur die Provision oder Courtage die Triebfeder für die Empfehlung gewesen sein.

Zu einem Großteil müssen wir korrigieren, was Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter vermittelt haben. Im Übrigen sei jedem, der sich zum Versicherungsberater äußert, empfohlen, den § 34 d) Abs. 2 GewO zu lesen und zu verstehen!

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Verbraucher mit Courtagesystem beim Makler besser geschützt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

E. Daffner - Versicherungsmakler können Deckungslücken lösen. mehr ...

Frank Golfels - Belastbare Daten sollten geliefert werden. mehr ...

Hubert Gierhartz - In jedem Beruf gibt es gute und schlechte Mitarbeiter. mehr ...

Peter Schramm - Kein Auftrag zur laufenden Betreuung. mehr ...

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