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„Getrennte” Tarife für Neukunden werden häufig eingeführt

24.9.2021 – So einfach kann man doch einen ehrenwerten Gedanken eines Branchenkollegen und Vorstandsvorsitzenden nicht abfertigen wie mit „Wir fragen derzeit nicht nach dem Impfstatus”. Es geht schließlich darum, vielleicht noch zu verhindern, dass die vermeldeten über 93.000 Coronatoten noch auf 100.000 steigen und noch viel mehr vermeidbare teure Intensivmedizinfälle unter erheblichen Krankheitsfolgen leiden müssen.

Will man das als Versicherer wegen angeblich hohen Verwaltungsaufwands einfach in Kauf nehmen? Wie aufwendig eine Lösung wäre, kann man doch erst beurteilen, wenn man über mögliche Lösungen nachgedacht hat. Die Anregung einfach auf getrennte Tarife mit unterschiedlichen Prämien zu reduzieren und dies damit dann als zu kompliziert abzulehnen, ist allzu einfach.

„Getrennte” Tarife für Neukunden werden häufig eingeführt, wenn eine wünschenswerte Bedingungsänderung mit Treuhänderzustimmung bei Bestandskunden nicht zu erreichen ist. Dann muss natürlich auch zwischen den Altkunden und den von der neuen Klausel betroffenen Neukunden etwa bei der Leistungsregulierung unterschieden werden. Dieser Aufwand wird doch auch in Kauf genommen.

Um tausende Menschen zu retten und bei noch weit mehr ihr mit hohen Kosten verbundenes Leid schwerer Infektionsfolgen zu vermeiden, wäre es also doch wohl auch machbar, für alle Neukunden bedingungsgemäß vorzusehen, dass „hartnäckige Impfverweiger” bei Infektion keine Leistung erhalten. Genau wie freiwillige Selbstmörder vom Lebensversicherer.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Tarife für Geimpfte und Ungeimpfte: Branche geht in Deckung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Bestandskunden · Private Krankenversicherung
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