Gesundheitsdaten gehen den Arbeitgeber schlichtweg nichts an

19.7.2019 – Den Leserbriefautoren zu diesem Beitrag muss ich ohne Einschränkung zustimmen. Alle genannten Argumente contra Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung als betriebliche Altersversorgung (bAV) sind richtig.

Ich kann mich da nur anschließen und möchte gerne noch ein weiteres Argument hinzufügen. Gesundheitsdaten, egal ob bei Antragstellung oder im Leistungsfall, sind äußerst sensibel. Sie gehen den Arbeitgeber, über den als Versicherungsnehmer ja alles läuft, schlichtweg nichts an. Er bekommt davon jedoch zwangsläufig Kenntnis bei dieser BU-Variante.

Das kann im Leistungsfall bei entsprechender Negativprognose zu einer vorzeitigen krankheitsbedingten Kündigung führen mit wenig Aussicht auf Erfolg im Kündigungsschutz-Prozess. Unabhängig von der Frage des Schicksals des Vertrages dürfte auch die freiwillige Aufgabe des Gesundheitsdaten-Schutzes gegenüber dem Arbeitgeber kaum einem Arbeitnehmer schmecken.

Die Beschränkung auf die rein steuerliche Betrachtung greift zu kurz. Die BU-Versicherung als bAV ist schon aus rein praktischen Gründen mit Blick auf erhebliches Konfliktpotenzial wie oben beschrieben völlig untauglich. Daher und aus den in den vorangegangen Leserbriefen genannten Gründen bitte die Finger davon lassen und die BU-Versicherung privat abschließen.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „BU-Versicherung: Betrieblich oft besser als privat”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Berufsunfähigkeit · Betriebliche Altersversorgung
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