Gesundes Mandatsverhältnis kommt ohne Regelkonglomerat aus

5.4.2022 – Hier geht es meines Erachtens nicht mehr um Datenschutz, sondern um weitere Stolperfallen für Vermittler. Es wird auch nicht aufhören. Vor allem der Schlussteil des Beitrages ist so weit weg von der Realität.

Ich würde gerne mal eine Umfrage unter Maklern machen, wie viel zufriedene Kunden jemals um Datenauskunft gebeten haben. Ich wette, die positiven Antworten liegen im Bereich der Null. Und wenn, dann sind das ohnehin verärgerte Kunden, die man aber auch gleich verabschieden kann und die bestehende Datenschutzregelungen für ihre Zwecke gegebenenfalls auch rechtsmissbräuchlich für sich in Anspruch nehmen, um Geld rauszuholen.

Fazit: Der Datenschutz hat in der Realität daher so gut wie keine Relevanz im gesunden Maklerverhältnis und wenn, dann schützt er diejenigen, die damit Geld rausholen wollen. Spezialisierte Anwälte gibt es dafür ja genug (ist wie beim Antidiskriminierungs-Gesetz – AGG).

Ein gesundes Mandatsverhältnis kommt ohne dieses ganze Regelkonglomerat aus, weil jeder wissen muss: ohne Daten keine Beratung, basta! Ich würde mir solche scharfen Regeln wie beim Datenschutz gerne mal da wünschen, wo es um Existenzielles geht wie etwa im Arbeitsrecht oder beim Thema Wohnen. Im Gegensatz zum Datenschutz besteht in diesen Bereichen geradezu anarchistische Narrenfreiheit!

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Datenschutz: Verstoß gegen Auskunftsrechte kann teuer werden”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Auskunft nach § 15 DSGV kann verweigert werden. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Datenschutz · Marktforschung
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