Geschwindigkeit ist schwer einzuschätzen

20.3.2017 – Offensichtlich sind Versicherungsvermittler auf Autobahnen immer mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur unterwegs. Ansonsten würden sie wissen, wie schwierig es ist – gerade bei Dunkelheit – die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeugs richtig einzuschätzen.

Erschreckend ist aber auch, wie hier die Begriffe Mitverschulden und Betriebsgefahr durcheinander gebracht werden. In dem Artikel ist doch verständlich ausgeführt, dass der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs jedoch aus der Betriebsgefahr seines Personenkraftwagens haftet; also eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

Auch in dem zitierten Urteil des OLG Hamm wurde die Betriebsgefahr nur deshalb unberücksichtigt gelassen, weil nicht festzustellen war, dass „der Beklagte zu 1) bei Erkennbarwerden der Kollisionsgefahr noch schneller war als 130 km/h”.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Falsches Signal an Autofahrer”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gefährdungshaftung · Versicherungsvermittler
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