20.8.2018 – Da trifft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) einmal eine vernünftige Entscheidung und wird dann gerügt, dass sie auf Abwegen ist. Da wird das Geschäftsmodell von Gonetto – wohl richtig übersetzt „geh netto” nicht verstanden.
Der Anbieter suggeriert dem Kunden, dass er die Courtage des Maklers sparen kann und nur noch eine einmalige Vergütung von 12,00 Euro pro Vertrag und Jahr berechnet wird. Soweit so gut, wenn das für direkt an den Kunden vermittelte Verträge gilt.
Das Geschäftsmodell zielt aber darauf ab, in Maklerbeständen zu wildern. Heißt, man lässt sich eine Maklervollmacht für die bestehenden Versicherungsverträge erteilen, stellt die Verträge auf Nettopolicen um und berechnet eine jährliche einmalige Gebühr pro Vertrag. Und genau dieses Geschäftsmodell will die Bafin unterbinden.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Streit um Provisionsabgabeverbot eskaliert”.
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