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Geschädigten wird in der Notlage finanzielle Unterstützung ermöglicht

27.3.2018 – Unter den Händen eines Versicherungsmaklers oder Versicherungsvertreters sind in der Ausübung ihres Berufes noch keine Menschen gestorben oder lebenslang behindert. Jedenfalls ist mir hierüber nichts bekannt.

Gut, dass es dann die Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter im Vorfeld gegeben hat, die aufgrund ihrer qualifizierten Beratung gegenüber den von Ärzten Geschädigten jetzt in der Notlage finanzielle Unterstützung ermöglichen. Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeits-Versicherung lassen grüßen. Da wird dem Versicherungsmakler oder dem Versicherungsvertreter von den Hinterbliebenen oder auf Dauer Behinderten bei ihrem Erscheinen weit die Tür geöffnet.

Fazit: „Für die meisten Menschen besteht Umdenken im Neuordnen ihrer Vorurteile”.

Gerhard Göddecke

gg@gkz-online.de

zum Artikel: „So vertrauens(un)würdig sind Versicherungsvertreter”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Versicherungsmakler · Versicherungsvertreter
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