27.1.2020 – Derlei Prozesse sind vermeidbar, wenn die fast immer bestehenden Gebäudeversicherungs-Verträge genutzt werden. Hier geht die Gebäudeversicherung ganz klar vor, die ja die Mieter ohnehin komplett über das Umlageverfahren bei den Nebenkosten bezahlen.
Gerichtsurteile hierzu gibt es bereits reichlich. Aus unserem Berufsalltag wissen wir aber auch, dass sowohl Wohnungsverwalter, als auch viele Versicherungsvermittler das wohl nicht wissen oder die Geschädigten aus anderen Gründen „abwimmeln”, wenn diese sich in solchen Fällen sofort an die Gebäudeversicherung wenden wollen.
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Teurer Tapetenwechsel nach Wasserschaden”.
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