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Gesamte Riester-Rente ist zu versteuern

12.9.2024 – Das wäre schön, wenn bei der Riester-Rente in der Rentenphase nur auf die „Rendite” Einkommensteuer anfiele und nur diese sich um zum Beispiel 20 Prozent Steuern vermindern würde.

Tatsächlich aber ist die gesamte Riester-Rente – auch die „Kapitalrückzahlung” – zu versteuern. Wenn man sie als „on top” rechnet, mit dem Grenzsteuersatz, der leicht auch 30 Prozent und mehr betragen kann. Dafür waren ja dann auch die Beiträge steuerfrei.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Das reicht nicht, um „riestern“ attraktiv zu finden”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Einkommensteuer · Private Krankenversicherung · Rente · Riester · Steuern · Zinsen
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