10.11.2020 – Ich gaube, dass viele Geschädigte es scheuen, vor Gericht zu ziehen und solche Kürzungen hinnehmen. Das bestätigt das Handeln des Versicherers. Allerdings muss man auch sehen, dass der geschilderte Fall schon einige Besonderheiten hatte, die eine gerichtliche Klärung durchaus rechtfertigen.
Wichtig ist es, dass die Versicherer die Entscheidung künftig in ihrer Regulierungspraxis freiwillig berücksichtigen. Ein Versicherer ist grundsätzlich ein kaufmännisches Unternehmen, das Gewinn erzielen möchte. Er hat keine hoheitlichen Aufgaben oder eine besondere soziale Verantwortung.
Daher sollte man nicht nur als Geschädigter seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört gegebenenfalls auch die anwaltschaftliche Beratung. Welcher Sachversicherer verzinst von sich aus die Entschädigung gemäß § 91 VVG? Und welcher Versicherungsmakler fordert die Verzinsung ein?
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Solche Klagen bewirken nur eins”.
+Peter Schramm - Urteil eines Amtsrichters reicht nicht aus. mehr ...
E. Daffner - Ein gut begründetes Urteil ist sicher auch richtungweisend. mehr ...
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