Gerechtigkeits-Prinzip vollkommen außer Betracht

6.12.2017 – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss auf unberechtigte Beiträge verzichten. Selbstständige müssen (schon) den doppelten Krankenversicherungs-Beitrag zahlen und zahlen diesen von einem fiktiven Mindesteinkommen von 2.283 Euro. Gerecht und angemessen wäre die Beitragszahlung von tatsächlichen Einkommen.

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Die Behauptung der GKV-Sprecher, man könne auf diese zwar vom Gesetzgeber zugelassenen Beiträge nicht verzichten, ist irrelevant, da diese das Gerechtigkeits-Prinzip vollkommen außer Betracht lassen. Legale, jedoch höchst ungerechte Beiträge, sind Beiträge, die einem eigentlich nicht zustehen.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Linksfraktion will Selbstständige in der GKV entlasten”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Carsten Windt - Gerechtigkeit in der GKV ist ein relativer Begriff. mehr ...

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Gesetzliche Krankenversicherung
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