Gerechtigkeit in der GKV ist ein relativer Begriff

7.12.2017 – Gerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein relativer Begriff. Was ist denn gerecht? Für die einen ist es gerecht, wenn jemand, der mehr verdient höhere Beiträge entrichtet. Andere sagen, und ich meine zu Recht, gleicher Beitrag für gleiche Leistung. Ich zahle meine Lebensmittel, meine Wohnung und so weiter auch nicht nach Vorlage eines Einkommensbescheides.

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Hier besteht ein absolutes Missverhältnis. Wenn jemand wenig verdient und sich einen Beitrag nicht leisten kann, gibt es Transferleistungen aus dem Steueraufkommen. Es kann nicht die Aufgabe eines Versicherers sein, derartigen Ausgleich in der Versicherten-Gemeinschaft durchzuführen.

Ungerecht ist es aber unabhängig davon, wenn die tatsächlichen Einkommens-Verhältnisse ignoriert werden und dann einfach ein Beitrag festgelegt wird. Wenn man schon ein wenig nachvollziehbares System unterhält, so müssen die Regeln einheitlich sein.

Carsten Windt

carsten_windt@yahoo.de

zum Leserbrief: „Gerechtigkeits-Prinzip vollkommen außer Betracht”.

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