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Generelle Geldgier einiger Versicherungsverkäufer

28.3.2018 – Das Problem ist die generelle Geldgier einiger Versicherungsverkäufer, ob nun Makler oder Mehrfachagentur. Solange sie mit der Bezeichnung „Honorar” suggerieren, unabhänige Berater zu sein, treten sie unredlich gegenüber ihren Kunden auf. Sie schämen sich geradezu, ihre Vergütung als das zu bezeichnen, was sie ist: Provisionen oder Courtage.

Sollen alle diese Vermittler doch einfach offen und ehrlich sagen: Wir vermitteln die Versicherung und erhalten im Gegenzug eine einmalige Vermittlungsprovision zum Preis von XY Euro. Diese ist auch dann zu zahlen, wenn wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Das Verteilen dieser Vergütung auf Monate oder Jahre soll den Verbraucher doch auch nur in die Irre führen, die wahren Kosten nicht zu erkennen. Ja, hier muss der Gesetzgeber leider wieder einmal einschreiten. Und das Image bleibt wie es ist.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „Falsche Vorwürfe, falsche Reaktionen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Maklercourtage
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