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Gegendarstellung

9.11.2001 – Der verzicht auf die Frage nach in der Vergangenheit abgelehnten Versicherungsanträgen bedingt für unsere Kunden vor allem den Vorteil, dass die Gefährdung einer Anzeigepflicht reduziert wird. Das unser Versicherungspartner grundsätzlich seinen mit dem GDV vereinbarten Verpflichtungen nachkommt, eine Anfrage an spezifische Sonderwagnissdateien zu halten, ist vom Grundsatz her nicht zu beanstanden.

Das dies dazu führt, dass bereits von anderen Gesellschaften abgelehnte Anträge nicht angenommen werden, hat nichts mit einem "Hintertürchen" zu tun, es sei denn, es wurde die Erwartungshaltung geweckt, ausschließlich oder überwiegend Verträge vermitteln zu können, die bei anderen Gesellschaften bereits abgelehnt wurden.

Das dies gerade nicht geschah führte dazu, dass eben nicht "etliche" Anträge abgelehnt wurden. Die Aussage, dass dies unserer Erfahrung entspräche kann blau direkt nicht bestätigen und stammt in der Form auch nicht von blau direkt. Vielmehr scheint es sich um eine Interpretation des Authors zu handeln.

Richtig ist, dass die Verwendung von Informationen aus zur Veröffentlichung nicht authorisierten internen Mitteilungen und die Vermischung mit Interpretationen des Authors den Druck auf unseren Versicherungspartner erhöhen wird und damit auch die Chance eine Lösung für die letzten offenen Verträge mit unserem Partner zu finden unnötig erschweren.
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