Gegen die Doppelbesteuerung sollte man etwas unternehmen

2.5.2019 – Die Doppelbesteuerung von Renten muss abgeschafft werden, die Rentenbesteuerung an sich ist keine Narretei.

Folgende Fakten müssten doch eigentlich klar sein: 1. Wenn Beiträge steuerfrei sind, wie bei der betrieblichen Altersversorgung (Beispiel Entgeltumwandlug), dann wird die Betriebsrente voll versteuert und somit zu 100 Prozent.

2. Wenn Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt werden, wie bei der ab 2005 abgeschlossenen privaten Rentenversicherung, dann wird die daraus fließende Privatrente nur mit dem Ertrags- beziehungsweise Zinsanteil (zum Beispiel 18 Prozent bei 65-Jährigen) besteuert.

3. Wenn Beiträge teils steuerfrei und teils steuerpflichtig sind, wie bei der gesetzlichen Rente oder der Rürup-Rente, dann werden gesetzliche Rente und Rürup-Rente nur zum Teil (zum Beispiel 78 Prozent bei Rentenbeginn in 2019) besteuert. Bei Punkt 3 gibt es aber berechtigte Kritik, sofern Teile der gesetzlichen Rente, die bereits aus versteuerten Beiträgen stammen, ein zweites Mal besteuert werden. Gegen diese Doppelbesteuerung von Renten sollte man etwas unternehmen, nicht aber gegen die grundsätzliche Besteuerung von Renten.

Werner Siepe

werner-siepe@posteo.de

zum Artikel: „Die Narretei der Rentenbesteuerung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Rente · Rürup
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