17.6.2020 – Die Meldung der Gothaer scheint mir doch eher als Marketing einzustufen sein. Eine Pandemie ist schließlich auch keine Krankheit.
Ich hatte bereits zwei Kundenanfragen, bei denen die Leute auf Anraten irgendwelcher Experten (?) sogar nach einer Bestätigung fragten, ob auch Behandlungen aufgrund einer Coronainfektion versichert sind, sofern diese im Ausland erfolgte beziehungsweise krankhaft ausbrach.
Die Versicherungs-Bedingungen der Versicherer dieser Kunden sichern medizinisch notwendige medizinische Behandlungen in akuten Krankheitsfällen zu. Eine abschließende oder überhaupt eine Liste der dafür „zulässigen” Krankheiten gibt es nicht und gab es nie. Das Wort Pandemie suchte ich in diesen Bedingungen zudem vergeblich.
Es wäre interessant zu wissen, ob die Leserinnen und Leser des Versicherungsjournals abweichende Versicherungs-Bedingungen in ihren Kundenbeständen oder den eigenen privaten Verträgen vorfinden. Dann wäre es an der Zeit umzudecken.
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Kein Ausschluss bei Corona in Auslandsversicherungen”.
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