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Gebot der Wirtschaftlichkeit wurde mal wieder missachtet

3.8.2017 – Wieder mal ein Fauxpas des Gesetzgebers, indem das Wirtschaftlichkeits-Gebot unbeachtet blieb.

In jedes Gesetz, welches mit Kosten für öffentliche Kassen verbunden ist, gehört ein die Wirtschaftlichkeit regelndes Korrektiv, wonach die kostengünstigere Variante immer zu bezahlen ist. Schließlich werden hier die Gelder von Steuerzahlern und Sozialversicherten verwaltet und ausgegeben.

Franz-Josef Kaul

franzjkaulfinanz@aol.com

zum Artikel: „Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie?”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Roland Schmidt - Reihenweise Paragraphen mit dem Wirtschaftlichkeits-Gebot. mehr ...

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