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Garantien für kleinere Versicherer gibt es nicht

19.2.2019 – Auch kleine und mittlere Versicherer wollen doch für sich in Anspruch nehmen, dass ihre Kunden bei ihnen ebenso sicher sein dürfen, dass die Unternehmen alle regulatorischen Anforderungen zu deren Schutz erfüllen.

Mitarbeiter müssen dafür nicht unter unnötigen Stress gesetzt werden. So können Mitarbeiter von anderen Projekten mit geringerer Prioriät abgezogen oder neu eingestellt werden, oder es kann auf externe Beratungsfirmen zurückgegriffen werden.

Auch können kleinere Versicherer hier kooperieren. Für Beschäftigte gibt es Lösungen, wenn sie zu sehr gestresst sind: Sie können zum Beispiel kündigen und zu einem größeren Versicherer wechseln.

Es kann aber auch keine Garantie geben, dass jeder kleinere Versicherer dem regulatorischen Wandel standhalten kann – es müssen ja nicht nur die kleinen Vermittler sein, die den Markt verlassen, oft auch, weil sie von Versicherern zusätzlich gestresst werden.

Gänzlich der Regulierung entgehen und für seine Kunden so arbeiten, wie man es für sinnvoll hält, können nicht regulierte Kranken- und sonstige Unterstützungskassen, indem sie auf ihre Leistungsversprechen keinen echten Rechtsanspruch einräumen.

Satzungsgemäße Ansprüche auf Gleichbehandlung und das Vertrauen darauf, dass die in Aussicht gestellten Leistungen – teils schon seit mehr als 75 Jahren – erbracht werden, sind dabei unschädlich.

Und auch deren zulassungsfreie Vermittler können ihre Kunden ohne regulative Behinderungen wieder in der als sinnvoll erachteten Weise beraten und betreuen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Verbände: „Unerwünschte Folgen“ der Regulierung spürbar”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Thomas Oelmann - Der Markt wird über Regulierung eingeebnet. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Mitarbeiter · Private Krankenversicherung · Regulierung
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