Gar nicht in der Lage, eine Steuerklärung selbst abzufassen

23.3.2020 – Es geht doch gar nicht darum, dass der Rentner am Ende Steuern zahlen muss – oder auch nicht. Vielmehr richtet sich die Kritik dagegen, dass er überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, als Ergebnis seiner Steuerpflicht. Und dem entgeht er ja nicht dadurch, dass er darin Spenden angibt, durch die er am Ende keine Steuern zahlt. Er bleibt ja auch dann steuerpflichtig, wenn die Steuer dadurch Null beträgt.

Viele Rentner sind gar nicht in der Lage, ihre Steuerklärung selbst abzufassen, sondern müssen dafür auch noch einen Steuerberater bezahlen. Dann bleibt durch die Steuererklärungs-Pflicht erst recht weniger.

Rentner, die mit einer Steuerklärung überfordert sind – und vielleicht bereits, einen Steuerberater zu beauftragen und für diesen die Unterlagen zusammenzustellen – können aber auch beim Gericht eine amtliche Betreuung beantragen. Auch das Finanzamt kann dies aber – wenn der Rentner etwa gar nicht reagiert – dem Gericht vorschlagen, das dann von Amts wegen auch ohne Antrag entscheidet. Durch die Kosten für den Betreuer wird dann letztlich auch keine Steuer mehr zu bezahlen sein, ganz ohne weitere Spenden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Wem die Steuerpflicht nicht gefällt, der kann die Erhöhung spenden”.

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Private Krankenversicherung · Senioren · Steuern
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