12.2.2020 – Die Forderung zur Stärkung des Ausschließlichkeits-Vertreters gegenüber dem Versicherungs-Unternehmen ist fast so alt, wie das Alter des BVK. Geändert hat sich, was die Abhängigkeit betrifft, so gut wie nichts.
Die meisten Ausschließlichkeits-Vertreter sind durch finanzielle Abhängigkeiten (Bürokostenzuschuss, Provisionsvorschuss/ Garantie) gar nicht in der Lage, gegenüber dem Versicherungs-Unternehmen den „starken Max” zu machen. Das Gegenteil ist eher die Regel, Weisungen zum Verkauf bestimmter Produkte, Nachweis über Kundenkontakte und so weiter.
Deshalb bleibt es bei vielen Tagungen der Hausvereine und des BVK bei den gebetsmühlenartigen Wiederholungen alter Forderungen.
Wilfried Hartmann
zum Artikel: „BVK: „Schluss mit schneller, höher, weiter“”.
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