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Gängige höchstrichterliche Rechtsprechung seit vielen Jahren

17.3.2017 – Das Urteil entspricht der gängigen höchstrichterlichen Rechtsprechung seit vielen Jahren (vergleiche ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. März 1992, Az. VI ZR 62/91). Von „Schule machen” kann daher kein Rede sein.

Tilman Klumbach

tilman.klumbach@wgv.de

zum Leserbrief: „„Recht des Stärkeren” spielt zunehmend eine Rolle”.

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