Für einen deutschen Arbeitnehmer ist das unzumutbar

3.12.2022 – Diesen Ärger hätte sich der Pilot ersparen können. Warum nicht einfach die betriebsbedingte Kündigung hinnehmen, sechs Wochen vor Ende zum Arzt gehen, Krankengeld einkassieren, irgendwann die Erwerbsminderungsrente?

Er wäre dann noch nicht einmal ins ALG 1 gerutscht. Als Pilot hat er hier in Deutschland bestimmt gut verdient, so dass er von diesen Lohnersatzleistungen gut hätte leben können, besser als mit Arbeit in Italien zu deutlich niedrigerem Einkommen.

Stattdessen muss er nun in Italien arbeiten und auch noch die Gerichtskosten tragen. Davon hätte ihm sein Anwalt abraten müssen, nur hätte der dann nichts verdient.

Und auch interessant: Welche Sozialleistungen stehen ihm denn jetzt zu. Die deutschen oder die deutlich niedrigeren italienischen? Da hat jemand jahrelang ins deutsche gesunde Sozialsystem ordentlich Beiträge einbezahlt und ist nun vom ausländischen Sozialversicherungssystem abhängig, das vom Niveau um Welten tiefer liegt.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Ein Umzug innerhalb Deutschlands ja, ins Ausland (auch ins EU-Ausland) nein. Für einen deutschen Arbeitnehmer ist das schlicht unzumutbar. Und in einem solchen Fall erst einmal eine anwaltliche Zweit- oder Drittmeinung einholen, bevor man sich durch alle Instanzen klagt.

Italien ist für uns ein Urlaubsland, aber keines zum Leben, schon gar nicht wenn man dazu von seinem Arbeitgeber gezwungen wird. Einen solchen Schritt würde ich nur freiwillig gehen und dann auch nur mit viel Geld-Vermögen im Gepäck!

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Bundesarbeitsgericht: Wann eine Versetzung ins Ausland zulässig ist”.

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