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Für die technische Ausstattung im Homeoffice ist der Arbeitgeber verantwortlich

2.9.2021 – Für die technische Ausstattung im Homeoffice ist indes nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitnehmer kann nicht vom Arbeitgeber angewiesen werden, seine eigene private technische Ausstattung zu verwenden. Damit fallen auch die technischen Voraussetzungen der Datensicherheit in die Pflichten des Arbeitgebers.

Den Arbeitnehmer treffen aber seine üblichen Pflichten, diese vorschriftsgemäß umzusetzen. Also die Daten durch ein anderen nicht bekannt werdendes Passwort zu schützen und selbstverständlich den PC nicht unabgemeldet angeschaltet zu lassen, wenn andere darauf Zugang haben, insbesondere wenn er den Arbeitsplatz verlässt.

Aber selbst, wenn das alles gegeben ist, hat der Arbeitgeber selbstverständlich ein Weisungsrecht, wo die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Dafür müssen auch nicht alle Gefahren vermieden werden. Auch wenn ein Schweizer Offiziersanwärter auf die Frage, wann denn ein Soldat einen Befehl verweigern darf, antwortete „Wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht!”

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Kein Homeoffice mehr trotz Covid-19-Pandemie”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Gesundheitsreform · Private Krankenversicherung
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