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Fristen sind in Tarifbestimmungen geregelt

23.6.2003 – Ich kann nicht bestätigen, dass Direktversicherer schneller (zu Lasten des Versicherungsnehmers) regulieren als andere. In dem Artikel fehlt der Hinweis, dass die genannte Frist erst beginnt, wenn der Versicherer seinen Versicherungsnehmer über die Schadenhöhe informiert hat.

Die Pflicht dazu ist in den Tarifbestimmungen geregelt.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

 

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Datenschutz · Direktvertrieb · Pkw · Rechtsschutz · Regulierung
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