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Forderungen sind kaum bezahlbar

6.12.2017 – Es ist nicht nur Schlechtes an Forderungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weil das Gros der gemeldeten Summen vor der Einführung der Pflichtversicherung 2008 wegen Kündigung bei Nichtzahlung nicht entstanden wäre. Die betroffenen Familien waren bei Krankheit auf Hilfe angewiesen oder auf sich allein gestellt.

GKV-Beiträge für Selbstständige werden analog dem zu versteuernden Einkommen/ Gewinn berechnet. Kann ein Selbstständiger diesen durch steuerlich absetzbare Kosten zum Beispiel bis auf Null reduzieren, so sinkt auch sein GKV-Beitrag bis zur Mindestgrundlage. So reicht es zum Beispiel, ein firmeneigenes Kfz anzuschaffen und steuerwirksam zu nutzen.

Davon träumen Arbeitnehmer, die ihre zu versteuerndes Einkommen zwar auch zum Beispiel durch Fahrtkosten mit Kfz reduzieren könnten, was bei dieser GKV-Gruppe aber null am GKV-Kassenbeitrag ändert. Denn dieser wird dort nach Bruttoeinkommen verbeitragt und bleibt damit gleich hoch.

Wenn man den Mindestbeitrag auf Basis von nur noch 450 Euro Mindestgewinn verbeitragt, kommt man auf GKV-Beiträge unter 100 Euro. Diese wären auch weiter zu circa 94 Prozent steuerlich absetzbar nach BEG. Mit diesen Mini-Beiträgen bestünde dann auch weiterhin ein Anspruch auf Familienversicherung für Angehörige – damit noch weniger kostendeckend für die übrigen Mittelstandsbeitrags-Zahler.

Der GKV- Steuerzuschuss von 14 Milliarden Euro müsste dann noch weiter erhöht werden zulasten der Steuerzahler. Ein Beitragsmoratorium oder eine Beitragsamnestie gab es bereits vor wenigen Jahren; dazu eine deutliche Reduzierung des Schuldzinses.

Michael Sturhann

Michael.Sturhann@t-online.de

zum Artikel: „Linksfraktion will Selbstständige in der GKV entlasten”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Pflichtversicherung
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