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Feste Stundensätze als Honorar sind nur eine Möglichkeit

19.11.2021 – Und auch beim Volljuristen sind feste Stundensätze als Honorar nur eine Möglichkeit. Denn die Regel ist doch, dass sich die Honorare nach dem Wert der Sache richten.

Wer sich wegen zwei Millionen Euro streitet, zahlt weit mehr als derjenige, der sich wegen 500 Euro streitet. Bei dem kommt der Rechtsanwalt unter Umständen nur auf sehr geringes Honorar pro Stunde Aufwand. So kann der Vermittler also auch ohne Provision vom Versicherer seine Honorare so gestalten, dass auch derjenige mit geringer Anlagesumme oder geringerer Versicherungsprämie sich dies leisten kann und die Relation zum Wert der Sache gewahrt bleibt.

Wenn einzelne Versicherugsberater nur feste Stundensätze nehmen und damit Kunden mit geringerer Versicherungsprämie überfordern oder dies gar nicht anders kennen, ist dies alleine ihr Problem. Wobei auch nur dem Versicherungsberater verboten ist, ein erfolgsabhängiges Honorar vom Kunden zu nehmen, also nur, wenn eine Vermittlung auch zustandekommt. Der Versicherungsmakler oder Finanzanlagenvermittler dürfte dies durchaus.

Die Einwände gegen eine Vermittlung mit Provisionsverbot doch nur vom Produktgeber ziehen also nicht, weil sie sich nur auf die Vorstellung beziehen, dass das Honorar ein vom Vermittlungserfolg ganz unabhängiges festes und für alle Fälle gleiches Stundenhonorar wäre. Dies mögen vielleicht auch Versicherungsberater nicht anders kennen – wenn aber doch, ist zu fragen, warum diese Gestaltungsmöglichkeit in betreffenden Stellungnahmen verschwiegen wird.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Warum einen Versicherungsfachmann wie einen Volljuristen bezahlen?”.

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